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Kredit Bedeutung und Begriffsbestimmung
Der Begriff Kredit wird von den meisten Menschen in seiner Bedeutung dahin gehend definiert - wenn sich jemand Geld
von einer Bank leiht und diesen Betrag zusammen mit einer Verzinsung in monatlichen Raten an den Kreditgeber zurück zahlt.
Diese schuldnerische Verhältnis zwischen dem Gläubiger (Bank, Kreditgeber) und dem Schuldner (Kreditnehmer) beruht zu einem
gewissen Anteil auf Vertrauensbasis. Jedoch verlässt sich das geldgebende Kreditinstitut nicht nur auf das Wort des Kunden
- das die beliehene Summe auch tatsächlich vollständig zurück gezahlt wird - der Kreditgeber stellt zusätzlich anhand
wichtiger Prüfungsmechanismen im Hinblick auf die Bonität des Schuldners sicher, dass dieser auch tatsächlich in der Lage ist
den Kreditbetrag zurückzuzahlen.
Zahlungsunfähigkeit
Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist der Kreditgeber natürlich daran interessiert so schnell wie möglich an das geliehene Geld
zu kommen. Oftmals werden dann zusätzliche Zinsen auf die ausgezahlte Kreditsumme aufgeschlagen - was den Kredit für den
"zunächst" zahlungsunfähigen Schuldner verteuert. Wer weiterhin über längere Zeit nicht zahlt wird in der Regel an
rechtlichen Maßnahmen nicht vorbei kommen. Eine Gehaltspfändung oder sonstige Arten der Pfändung können dann ggf. Maßnahmen
sein um zumindest einen Teil des geliehenen Kreditbetrages abzudecken.
Überschuldung vermeiden
Wer einen Kredit benötigt sollte deshalb bereits im Vorfeld klären - dass er in der Lage ist (auch in Notsituationen)
den beliehenen Betrag zurückzahlen zu können. Wer dahin gehend unsorgsam mit seiner Finanzplanung umgeht, dem dort u. U:
eine Überschuldung - was den finanziellen Spielraum des Schuldners annähernd gegen Null reduzieren kann.
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